Empfehlungsprogramm – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Empfehlungsprämie
1.1 Eine feste Prämie von CHF 200 wird für jedes erfolgreich vermittelte Website-Projekt ausbezahlt.
1.2 Die Prämie ist erst fällig, wenn das Projekt vollständig abgeschlossen und beendet ist (alle Leistungen wurden übergeben und die Schlusszahlung ist eingegangen).
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Die empfohlene Person muss eine neue Kundin oder ein neuer Kunde sein, die bzw. der bisher nicht mit unserem Studio zusammengearbeitet hat.
2.2 Der empfohlene Kunde muss einen Website-Projektvertrag mit einem Mindestwert von CHF 3000 unterzeichnen.
2.3 Selbstempfehlungen oder Empfehlungen innerhalb desselben Unternehmens oder Teams sind nicht zulässig.
2.4 Bestehende Kundinnen und Kunden können ebenfalls Empfehlungen aussprechen – auch für eigene Unternehmen –, sofern es sich um ein separates Website-Projekt für eine eigene Marke oder ein eigenständiges Geschäft handelt. Wenn es sich um eine zusätzliche Website für dasselbe Unternehmen handelt, kann nach Ermessen des Studios eine reduzierte Prämie oder ein Rabatt angeboten werden.
3. Ablauf der Empfehlung
3.1 Empfehlungen müssen erfolgen, bevor die potenzielle Kundin oder der potenzielle Kunde uns direkt kontaktiert.
3.2 Die Empfehlung erfolgt über einen unserer Kommunikationskanäle (E-Mail, WhatsApp, Kontaktformular oder Textnachricht) oder durch Weitergabe der direkten Kontaktdaten mit Zustimmung der betreffenden Person.
3.3 Wenn mehrere Personen denselben Kunden empfehlen, erhält diejenige die Prämie, welche die Kundin oder den Kunden zuerst schriftlich vorgestellt hat (per E-Mail oder einem vereinbarten Kanal). Wenn keine eindeutige Einführung vorliegt, behält sich das Studio das Entscheidungsrecht vor.
3.4 Um für die Empfehlungsprämie berechtigt zu sein, muss die teilnehmende Person ihre Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausdrücklich bestätigen, bevor sie jemanden vorstellt.
3.5 Wenn jemand eine Empfehlung ausspricht, ohne das Programm zu kennen, und später eine Prämie verlangt, besteht kein Anspruch.
3.6 Empfehlungsvereinbarungen müssen im Voraus getroffen und sowohl vom Studio als auch von der empfehlenden Person bestätigt werden, bevor der Kunde den Projektvertrag unterzeichnet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Auszahlung der Prämie erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Projektabschluss und Eingang der Schlusszahlung.
4.2 Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder gemäss individueller Vereinbarung.
4.3 Keine Auszahlung erfolgt, wenn das Projekt storniert, rückerstattet oder auf unbestimmte Zeit pausiert wird. Wird das Projekt später fortgesetzt und abgeschlossen, wird die Prämie entsprechend ausbezahlt.
5. Programmänderungen
5.1 Das Studio behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen.
5.2 Allfällige Änderungen werden vorab kommuniziert.
6. Ablauf von Empfehlungen
6.1 Wenn eine empfohlene Person innerhalb von sechs Monaten nach der Vorstellung keinen Vertrag unterzeichnet, verfällt die Empfehlung und es wird keine Prämie ausbezahlt.
6.2 Empfehlungen müssen eingereicht werden, bevor die Kundin oder der Kunde uns kontaktiert. Wenn bereits Gespräche liefen – auch informell –, ist die Empfehlung nicht berechtigt.
7. Teilzahlungen oder Projektänderungen
7.1 Wird der Projektwert unter CHF 3000 reduziert, entfällt der Anspruch auf die Prämie.
7.2 Bei Projektstornierungen oder Rückerstattungen wird keine Prämie ausbezahlt, auch wenn bereits Arbeit geleistet wurde.
7.3 Wenn ein ursprünglich qualifiziertes Projekt (CHF 3000 +) später auf ein kleineres Paket reduziert wird, entfällt die Prämie, ausser das Projekt erfüllt weiterhin die Mindestanforderung.
8. Rolle der empfehlenden Person
8.1 Die Aufgabe der empfehlenden Person besteht ausschliesslich darin, den Kontakt herzustellen – nicht in der Preisverhandlung oder Projektleitung.
8.2 Empfehlungen dürfen keine Zusagen im Namen des Studios enthalten (z. B. Rabatte, Leistungen oder Zeitpläne).
8.3 Wenn eine Person aktiv im Verkaufs- oder Projektprozess mitwirkt, kann eine separate Vereinbarung getroffen werden.
9. Fair Play & Betrugsprävention
9.1 Empfehlungen müssen echt sein. Versuche, falsche Leads zu erstellen, doppelte Konten anzulegen oder den Prozess zu manipulieren, führen zur Disqualifikation.
9.2 Mitarbeitende, Auftragnehmende oder Geschäftspartner des Studios sind nicht prämienberechtigt.
10. Folgeprojekte
10.1 Wenn eine empfohlene Kundin oder ein empfohlener Kunde ein weiteres Projekt beauftragt, wird keine zusätzliche Prämie ausbezahlt.
11. Gültigkeit & Aktualisierungen
11.1 Diese Bedingungen gelten ab dem 6. März 2025 und bleiben bis auf Weiteres in Kraft.
11.2 Das Studio kann diese Bedingungen jederzeit anpassen oder aktualisieren. Wichtige Änderungen werden im Voraus mitgeteilt.
11.3 Die fortgesetzte Teilnahme am Empfehlungsprogramm nach einer Aktualisierung gilt als Zustimmung zu den neuen Bedingungen.
12. Letzte Aktualisierung
12.1 Änderungsverlauf:
-
6. März 2025 – Einführung des Empfehlungsprogramms (Erste Version)

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